Die Stiftung stellt die beiden Skulpturenparks zur Schaffung eines Werkes zur Verfügung sowie alle für das Objekt benötigten Materialien und die damit zusammenhängende Logistik.
Im Skulpturenpark in Spanien/Teneriffa übernimmt die Stiftung Flugkosten,
freien Aufenthalt im Gästehaus der Stiftung mit Einbauküche zur Selbstversorgung, die Unterbringung eines Lebenspartners Ist möglich,
ebenso Verlängerung der kostenfreien Unterkunft zur Erkundung der Insel.
- Für den Skulpturenpark in Deutschland/Ramelsloh muss das Objekt kinetisch sein.
- Für den Skulpturenpark in Spanien, Teneriffa werden alle Materialien akzeptiert.
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